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Rückgabe- und Stornierungsbedingungen

I. ZAHLUNGEN

A) Zum Zeitpunkt der Buchung ist mindestens ein Betrag von 35 % des Reservierungspreises zu zahlen; der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn beglichen werden. Werden die genannten Zahlungen innerhalb dieser Fristen nicht geleistet, wird die Buchung storniert und dem Verbraucher eine Stornogebühr in Höhe von 35 % des Betrags in Rechnung gestellt. 

B) Verbraucher, die ermäßigte Leistungen erworben haben, sind verpflichtet, den gesamten Leistungsbetrag am Buchungsdatum zu zahlen.

C) Bei speziellen Produkten und Dienstleistungen muss der Restbetrag spätestens 60 Tage vor Beginn der Leistung gezahlt werden. Die Stornogebühr entspricht der Bestimmung I/A.

D) Bei Tagesausflügen wird der gesamte Tourpreis bei der Registrierung erhoben; es gibt keine Vorausreservierung.

 

II. STORNIERUNG UND ÜBERTRAGUNG

1) Die Agentur kann die Reise stornieren oder verschieben, wenn trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht die erforderliche Mindestanzahl an festen Buchungen zustande kommt, die den Beginn oder Fortbestand der Reise verhindern würde, und/oder aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen, Straßenblockaden, Streiks, Terrorismus, Nebel, Krieg, Kriegsgefahr, unvorhersehbarer technischer Umstände und aller höherer Gewalt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz für den Verbraucher. 

2) A) Wenn der Verbraucher bei Übernachtungstouren bis 15 Tage vor Reisebeginn die Stornierung beantragt, wird der gesamte von ihm gezahlte Betrag zurückerstattet. 

B) Wenn der Verbraucher bis 15 Tage vor Reisebeginn die Stornierung beantragt, wird der gesamte von ihm gezahlte Betrag zurückerstattet. Beantragt der Verbraucher die Aufhebung des Vertrags zwischen 15 und 7 Tagen vor Reisebeginn, akzeptiert und garantiert er, der Agentur 35 % des Reisepreises zu zahlen; erfolgt die Stornierung weniger als 7 Tage vor Reisebeginn, akzeptiert und garantiert er, der Agentur den gesamten Reisepreis zu zahlen. Von dem Verbraucher vorgenommene Terminänderungen gelten als Stornierungen (Terminänderungen liegen im Ermessen des Unternehmens). 

C) Im Falle der Stornierung oder Übertragung einer ermäßigten Leistung akzeptiert und garantiert der Verbraucher, der Agentur zwischen 15 und 7 Tagen vor Reisebeginn 35 % des Leistungsbetrags und weniger als 7 Tage vor Reisebeginn den gesamten Leistungsbetrag zu zahlen.

D) Bei Kreuzfahrten gelten die Stornierungs- und Rückerstattungsbedingungen der jeweiligen Reederei. Demnach: Bei Kreuzfahrten werden nach Erhalt der Buchungsbestätigung folgende Stornogebühren erhoben: Bis 77 Tage vor Reisebeginn: 100 Euro pro Buchung; zwischen 76 und 60 Tagen vor Reisebeginn: 25 % des Buchungsbetrags; zwischen 59 und 45 Tagen: 40 %; zwischen 44 und 31 Tagen: 60 %; zwischen 30 und 21 Tagen: 80 %; zwischen 20 und 0 Tagen: 100 %. Bei Flugpaketreisen gelten je nach Status des gebuchten Flugtickets die Stornierungsbedingungen der Fluggesellschaft. 

E) Krankheitsfälle oder Todesfälle beim Verbraucher oder bei Angehörigen ersten Grades, die ihn 10 Tage lang an seiner gewöhnlichen Tätigkeit hindern, stellen eine Ausnahme von den Stornierungs- und Übertragungsbestimmungen dar, sofern ein amtliches Gutachten eines staatlichen Vollkrankenhauses vor der Reise schriftlich vorgelegt wird.

3) Der Verbraucher kann die Tour bis 7 Tage vor Reisebeginn unter schriftlicher Mitteilung an die Agentur an eine andere Person übertragen. Der Übernehmer haftet gemeinsam mit dem Überträger für alle aus der Übertragung entstehenden Kosten sowie für den noch offenen Betrag.

4) Wenn der Verbraucher nicht schriftlich mitteilt, dass er an der bereits begonnenen Leistung teilnehmen wird, hat die Agentur das Recht, alle vom Verbraucher getätigten Reservierungen und Leistungen 24 Stunden später zu stornieren. In solchen Fällen kann dem Verbraucher kein Geld erstattet werden.

5) Die Agentur kann angekündigte oder gebuchte Touren vor Reisebeginn teilweise oder vollständig stornieren, sofern sie den Verbraucher entsprechend informiert. Innerhalb derselben Frist können auch die Namen der Hotels im Reiseumfang, die Transportmittel und deren Abfahrtsorte sowie die Besuchszeiten der in der Programmplanung vorgesehenen Sehenswürdigkeiten geändert werden. 

6) Bei Stornierungen und Änderungen von Flugverbindungen gelten die Bedingungen der Fluggesellschaft. Bei Aktionsflugtickets sind Stornierungen und Änderungen nicht möglich. Aktionsflugtickets sind nur in Verbindung mit einer Hotelreservierung gültig. Bei Stornierung der Hotelreservierung wird der volle Betrag des Flugtickets vom Gesamtbetrag eingezogen.

7) Gäste müssen bei Inlandsflügen mindestens 1,5 Stunden und bei Auslandsflügen mindestens 2 Stunden vor dem Abflug am Flughafen sein. Für Inlandsflüge ist die Vorlage eines Personalausweises, für Auslandsflüge die Vorlage eines Passes erforderlich (die Abwicklung erfolgt gemäß den auf diesen Dokumenten angegebenen Namen). Ein Führerschein ersetzt keinen Ausweis bei Flügen.

8) Bei Übernachtungstouren gilt die Stornogebühr 48 Stunden vor Reisebeginn als gleichwertig mit Bestimmung II/1)A. Die Agentur kann die Reise stornieren oder verschieben, wenn trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht die erforderliche Mindestanzahl an festen Buchungen zustande kommt, die den Beginn oder Fortbestand der Reise verhindern würde, und/oder aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen, Straßenblockaden, Streiks, Terrorismus, Nebel, Krieg, Kriegsgefahr, unvorhersehbarer technischer Umstände und aller höherer Gewalt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz für den Verbraucher. 

9) Bei Tagesausflügen gilt die Stornogebühr 12 Stunden vor Reisebeginn als gleichwertig mit Bestimmung II/1)A. Die Agentur kann die Reise stornieren oder verschieben, wenn trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht die erforderliche Mindestanzahl an festen Buchungen zustande kommt, die den Beginn oder Fortbestand der Reise verhindern würde, und/oder aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen, Straßenblockaden, Streiks, Terrorismus, Nebel, Krieg, Kriegsgefahr, unvorhersehbarer technischer Umstände und aller höherer Gewalt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz für den Verbraucher. 

 

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1) Die Haftung für Gepäck und dessen Inhalt liegt ausschließlich beim Eigentümer. Der Verbraucher ist verpflichtet, die für das beförderte Fahrzeug und die Unterkunft geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten.

2) In Fällen von Verlust oder Beschädigung des Gepäcks infolge grober Fahrlässigkeit des Leistungserbringers: Wenn der Verbraucher einen Verlust- oder Schadensbericht beim Leistungserbringer erstellen lässt, wird von der Agentur unabhängig vom materiellen und immateriellen Wert sowie sonstigen Eigenschaften der im Gepäck befindlichen Gegenstände die Hälfte des Anteils des Reisegesamtpreises, der auf die Beförderung entfällt, als materielle und immaterielle Entschädigung für die verlorenen oder beschädigten Sachen und Koffer an den betroffenen Verbraucher gezahlt. Die Agentur haftet für jeden Verlust, jede Beschädigung und jeden Diebstahl von Waren, die ihr schriftlich mit Angabe ihres Wertes deklariert wurden, höchstens bis zum Betrag des Beförderungsentgelts der Reise.

3) Der Erwerb der Leistung umfasst KEINE VISUMSBEHANDLUNGEN UND -DIENSTLEISTUNGEN. Auf Anfrage kann die Agentur ihren Gästen bei Visumbeantragungen gegen eine Gebühr behilflich sein. Da bei von der Agentur vermittelten Visumverfahren die direkten Ansprechpartner der Reisende und die Konsulate sind, übernimmt die Agentur keine Verantwortung für daraus resultierende Probleme.

4) Die Agentur haftet nur für Gründe, die nicht auf höherer Gewalt nach Reisebeginn, vom Verbraucher zu vertretende Situationen oder persönliche Verantwortlichkeiten Dritter zurückzuführen sind. In Fällen, die in den Haftungsbereich der Agentur fallen, kann sie dem Verbraucher entweder eine Preis- oder Leistungsentschädigung gemäß den Bestimmungen der TÜRSAB-Tabelle Kütahya leisten oder gleichzeitig Ausgleich durch zusätzliche und/oder alternative Regelungen schaffen, die während der Reise nicht im Preis enthalten sind und dem Verbraucher angeboten werden. Die Annahme und Nutzung zusätzlicher oder Ersatzleistungen durch den Verbraucher schließt Ansprüche auf Preisrückerstattung und Schadensersatz aus.

5) Der Verbraucher erkennt an, dass er sich an die von Reiseleiter, Unterkunft, Agentur und Transportfahrzeug verantwortlichen Stellen bekanntgegebenen Regeln halten wird, die Rechte, das Eigentum und die Ruhe Dritter respektieren wird; andernfalls kann er die Leistung aus wichtigem Grund nicht erhalten und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.

6) Verlässt der Verbraucher die Reise unter Berufung auf Mängel der erbrachten Leistung, ist er verpflichtet, dies der zuständigen Agenturvertreterin und dem beherbergenden Hotel schriftlich mit Angabe der Gründe mitzuteilen. Andernfalls gilt der Verbraucher nicht als Reisender, der die Reise verlassen hat, und wird als Nutzer der Leistung betrachtet.

7) Es obliegt dem redlichen Verbraucher, seine Beschwerden während der Leistungserbringung schriftlich der Agentur mitzuteilen; dies entspricht seiner Pflicht zur Zusammenarbeit und Sorgfalt.

8) Verbraucher, die zwar nicht den Vertrag unterschrieben haben, aber an der vertraglich vereinbarten Leistung teilgenommen haben, gelten als diejenigen, die ihre bevollmächtigten Verbraucher damit beauftragt haben, diesen Vertrag zu lesen, zu unterschreiben und die Vertragsbestimmungen anzunehmen und zu garantieren. Das Recht der Agentur auf Rückgriff auf überzahlte Beträge oder Leistungen, die an die unterschreibenden Verbraucher gezahlt wurden, bleibt vorbehalten.

9) Gemäß Artikel 12 des Gesetzes Nr. 1618 ist im Falle des Kaufs einer Pauschalreiseleistung sichergestellt, dass Fälle von Nichtlieferung oder unvollständiger Lieferung der Pauschalreiseleistung durch eine Versicherung gedeckt sind. Die Deckungssumme entspricht dem Pauschalreisepreis.

10) Bei Reisen ins Ausland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass minderjährige Kinder unter 18 Jahren, die ohne Mutter oder Vater reisen, eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorlegen müssen und diese mit der Reise vorweisen müssen.

11) Der Verbraucher hat das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Inkrafttreten dieses Vertrags schriftlich bei der Agentur einen Widerruf zu erklären und die Originale des Tourbuchungsformulars an die Agentur zu übermitteln. Innerhalb von 10 Tagen nach Eingang dieser Unterlagen wird der Leistungsbetrag dem Verbraucher erstattet. Wird die Originalrechnung nicht gesendet, werden die Mehrwertsteuer und sonstige gesetzliche Verpflichtungen nicht erstattet.

12) In Fällen, in denen die Agentur den Vertrag teilweise oder vollständig nicht erfüllt, werden die Bestimmungen der TÜRSAB-TABELLE KÜTAHYA für die Berechnung der zu zahlenden Entschädigung angewandt.

13) Der Verbraucher erklärt, dass er alle vorvertraglichen Informationen bezüglich der Art der Leistung, des Verkaufspreises und der Zahlungsmodalitäten sowie aller anderen relevanten Angaben gelesen und zur Kenntnis genommen hat und die erforderliche Bestätigung elektronisch abgegeben hat.


ICH HABE DIESEN VERTRAG, DER IM NAMEN DES LEISTUNGSNEHMERS ODER DER LEISTUNGSNEHMER AUSGESTELLT WURDE, GELESEN, VERSTANDEN UND ANGENOMMEN UND JEWEILS EINE EXEMPLAR ERHALTEN.

Datum : ..... / ..../........


Kundenvertreter : 

Buchungsinhaber : 

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